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Reisezeit Zeiterfassung: So rechnen Sie korrekt ab

Jomawo Redaktion1 Min. Lesezeit
Freelancer erfasst Reisezeit während einer Zugfahrt

Reisezeiten gehören für viele Freelancer und mobile Teams zum Arbeitsalltag. Die Frage, ob und wie diese Zeiten erfasst und abgerechnet werden dürfen, stellt sich häufig.

Rechtliche Grundlagen zur Reisezeit

In Deutschland zählt Reisezeit nicht automatisch als Arbeitszeit. Entscheidend ist, ob die Fahrt im Auftrag des Kunden oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgt. Bei Dienstreisen, die der Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers unternimmt, ist die Reisezeit in der Regel als Arbeitszeit anzusehen.

Wann Reisezeit als Arbeitszeit gilt

  • Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten während der Arbeitszeit
  • An- und Abreise zu einem auswärtigen Arbeitsort auf Kundenwunsch
  • Reisezeiten, die im Rahmen von Montage- oder Serviceeinsätzen anfallen

Private Fahrten zur eigenen Arbeitsstelle fallen hingegen nicht unter die erfasste Arbeitszeit.

Praktische Tipps für die korrekte Erfassung

Um Reisezeiten transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren, empfiehlt sich eine klare Regelung im Unternehmen oder mit dem Kunden. Nutzen Sie eine professionelle Arbeitszeiterfassung, um manuelle Fehler zu vermeiden.

Tipps im Alltag

  • Halten Sie Start- und Endzeitpunkt der Reise fest
  • Dokumentieren Sie den Zweck der Reise
  • Tragen Sie Pausen während der Fahrt separat ein
  • Stimmen Sie die Abrechnung mit dem Kunden vorab ab

Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie in unserem Artikel 5 Tipps für effiziente Zeiterfassung im Alltag.

Mobile Zeiterfassung unterwegs

Besonders bei häufigen Reisen ist eine mobile Lösung entscheidend. Mit einer App können Zeiten direkt vor Ort erfasst werden. Lesen Sie mehr dazu im Beitrag Mobile Zeiterfassung: So tracken Sie Zeiten unterwegs.

Automatische Abrechnung mit Jomawo

Unsere Software ermöglicht es, Reisezeiten automatisch zu erfassen und in Berichte zu übernehmen. So sparen Sie Zeit bei der Abrechnung und vermeiden Nachfragen von Kunden.

Jetzt kostenlos bei Jomawo starten und Reisezeiten einfach und rechtssicher abrechnen.

Häufige Fragen

Reisezeit gilt als Arbeitszeit, wenn sie im Auftrag des Kunden oder Arbeitgebers erfolgt und nicht privat veranlasst ist.
Dokumentieren Sie Start- und Endzeit, den Zweck der Reise und eventuelle Pausen. Eine digitale Lösung hilft dabei, alles nachvollziehbar festzuhalten.
Ja, sofern dies vorab vereinbart wurde. Viele Freelancer und Agenturen rechnen Reisezeiten mit einem reduzierten Stundensatz ab.
Apps wie Jomawo ermöglichen die Zeiterfassung direkt vom Smartphone aus und bieten automatische Berichte für die Abrechnung.

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